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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Renggli Bauunternehmen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Renggli Bauunternehmens (nachfolgend „Unternehmer“) gegenüber seinen Auftraggebern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftlichen Werkvertrag,
• schriftliche Annahme einer Offerte,
• mündliche Vereinbarung,
• oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten.
Regiearbeiten können auch ohne vorgängigen schriftlichen Vertrag ausgeführt werden.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte oder der Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden gesondert vergütet.
4. Ökomodule und Schachtsysteme
Ökomodule, Schachtsysteme und vergleichbare Systemlösungen gelten als technische Systeme.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Funktion gemäss Leistungsbeschreibung, nicht jedoch eine darüberhinausgehende Eignung für nicht definierte Zwecke.
Bei Systemlösungen, die nach Vorgaben, Plänen oder Spezifikationen des Auftraggebers erstellt werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Schutzrechtsfreiheit.
5. Schutzrechte / Patente / geistiges Eigentum
Der Unternehmer übernimmt keine Garantie, dass die gelieferten Leistungen, Systeme oder Produkte frei von Schutzrechten Dritter (insbesondere Patente, Designs oder Gebrauchsmuster) sind.
Erfolgt die Leistungserbringung nach Vorgaben, Zeichnungen, Spezifikationen oder Konzepten des Auftraggebers, trägt dieser das volle Risiko einer allfälligen Schutzrechtsverletzung und stellt den Unternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Eine Haftung des Unternehmers für Schutzrechtsverletzungen besteht nur bei vorsätzlichem Handeln.
6. Serienprodukte und Betonfertigteile (z. B. Kandelaberfüsse)
Serienprodukte, insbesondere Betonfertigteile wie Kandelaberfüsse, werden ausschliesslich für den vertraglich vereinbarten Einsatzbereich hergestellt.
Eine Haftung für Schäden infolge unsachgemässer Verwendung, Zweckentfremdung, nachträglicher Bearbeitung oder Kombination mit fremden Produkten ist ausgeschlossen.
Soweit keine formelle Abnahme erfolgt, gelten die Produkte als abgenommen, sofern nicht innert angemessener Frist schriftlich Mängel gerügt werden.
7. Normen / SIA
Die Anwendung der SIA-Normen, insbesondere der SIA 118, gilt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
Der Unternehmer ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. erhoben. Mahnspesen dürfen pauschal verrechnet werden.
9. Termine und Fristen
Liefer- und Ausführungstermine gelten als Richttermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Der Unternehmer haftet nicht für Verzögerungen infolge:
• Witterungseinflüssen
• Lieferengpässen
• höherer Gewalt
• Drittverschulden
• behördlicher Anordnungen
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
• alle erforderlichen Angaben rechtzeitig vorliegen,
• Zugänge und Arbeitsflächen frei zugänglich sind,
• behördliche Bewilligungen vorliegen.
Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Subunternehmer
Der Unternehmer ist berechtigt, Subunternehmer beizuziehen. Eine Haftung für deren Leistungen besteht im Rahmen dieser AGB.
12. Gewährleistung und Mängel
Sofern die SIA 118 vereinbart wurde, gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Mängel sind innert kurzer Frist, spätestens jedoch innert 30 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
Unterlassene oder verspätete Mängelrügen schliessen Gewährleistungsansprüche aus.
13. Haftung
Die Haftung des Unternehmers für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Drittansprüche ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
Die Haftung für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten bleibt vorbehalten.
14. Rücktritt und Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Unternehmers.
16. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Stand: Januar 2026
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